Unsere Kernanliegen:

Demokratische Wirtschaft gesellschaftsfähig machen:

  • Marcora-Gründungsförderungsgesetz:

    Das Marcora-Gesetz (italienisch: Legge Marcora benannt nach dem Industrieminister Giovanni Marcora im Jahr 1985) ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, das Beschäftigung sichern soll, indem es Worker-Buyouts ermöglicht. Beschäftigte übernehmen Betriebe in Krisesituationen/Schließung, gründen dafür eine Arbeiter*innen-Genossenschaft und führen das Unternehmen weiter. Kern des Modells ist, dass öffentliche Mittel nicht erst nach Eintritt von Arbeitslosigkeit greifen, sondern präventiv die Fortführung von Betrieben in demokratischer Form ermöglichen.

    Die Umsetzung erfolgt u. a. über institutionelle Träger wie CFI (Cooperazione Finanza Impresa), die mit staatlich dotierten Mitteln Genossenschaften über Eigenkapital- und Fremdkapitalinstrumente unterstützen. Laut CFI wurden bis 31.12.2021 insgesamt 586 Genossenschaften unterstützt (davon 325 Worker-Buyouts); dabei wurden über 27.205 Arbeitsplätze gesichert oder geschaffen; bei einem durchschnittlichen öffentlichen Mitteleinsatz von 11.834 € pro Arbeitsplatz. Zudem werden Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge generiert und Ausgaben für Sozialleistungen reduziert. Als Beispiel für die Wirkung des Marcora-Ansatzes nennt ein UK-Parlamentsbeitrag (Hansard) für Italien im Zeitraum 2007–2013: 84 Mio. € für Worker-Buyouts, 473 Mio. € erzeugte Aktivität und über 13.000 gesicherte Arbeitsplätze.

    Auf Österreich übertragen kann das die Resilienz des Wirtschaftsstandorts erhöhen, indem es Unternehmensnachfolgen und Betriebsübernahmen durch Beschäftigte erleichtert und so Betriebe im Land hält.

  • Förderprogramme

    In Österreich gibt es viele Förderungen für Gründung, Innovation und Regionalentwicklung. Genossenschaften fallen dabei jedoch oft durchs Raster, weil Kriterien und Prozesse meist auf klassische Kapitalgesellschaften zugeschnitten sind. Wir befürworten, dass Förderprogramme auch bestehende Genossenschaften und genossenschaftliche Start-ups explizit berücksichtigen, etwa durch eigene Förderlinien und passende Kriterien für Mitgliederkapital. So werden Genossenschaften als Option in der Praxis genauso zugänglich wie andere Unternehmensformen.

  • Bildung zum Genossenschaftswesen:

    In Österreich gibt es bereits Bildungs- und Beratungsangebote zum Genossenschaftswesen, sie sind jedoch oft punktuell, wenig sichtbar und nicht flächendeckend in Ausbildung und Weiterbildung verankert. Wir befürworten einen systematischen Ausbau. Genossenschaften sollen als demokratische Unternehmensform in wirtschaftlicher Grundbildung, Berufs- und Hochschulausbildung deutlich stärker vorkommen. Ziel ist, Wissen zu Governance, Finanzierung, Recht und kooperativer Unternehmensführung so zu stärken, dass Genossenschaften häufiger als praktische Option wahrgenommen werden.

  • Einführung einer 5-Promille-Regelung:

    In Italien können Steuerpflichtige in der Steuererklärung fünf Promille (0,5 %) ihrer Einkommensteuer einem gemeinnützigen Zweck zuweisen. Wird keine Organisation angegeben, wird der Betrag innerhalb der gewählten Kategorie proportional verteilt. Empfangen dürfen die Mittel nur zugelassene/akkreditierte Organisationen. Zudem bestehen Transparenz- und Rechenschaftspflichten zur Mittelverwendung. In Anlehnung an das italienische „cinque per mille“-Modell befürworten wir eine entsprechende Regelung für Österreich. Damit könnten Steuerzahler*innen in Österreich 0,5 % ihrer Einkommensteuer gezielt an gemeinnützige Organisationen zuweisen. So werden soziale, kulturelle und ökologische Projekte nachhaltig gestärkt, ohne zusätzliche Abgaben, da es sich um eine Zweckwidmung innerhalb der bestehenden Steuerleistung handelt.