Zukunft Genossenschaft

Was sind Genossenschaften?

Genossenschaften sind mehr als nur eine Unternehmensform, sie sind ein Zusammenschluss von Menschen, die gemeinsam ein wirtschaftliches, soziales oder kulturelles Ziel verfolgen. Im Mittelpunkt stehen dabei Zusammenarbeit, Selbsthilfe und Mitbestimmung. Genossenschaften entstehen aus dem Wunsch, Herausforderungen gemeinsam zu meistern und dabei demokratische Prinzipien zu leben: Jede*r hat eine Stimme unabhängig vom eingebrachten Kapital. Traditionell gilt in Genossenschaften das Prinzip der Gleichberechtigung: „Ein Mitglied, eine Stimme“. Sie können in ganz unterschiedlichen Bereichen aktiv sein: Von regionalen Supermärkten, Energieprojekten, Solo-Selbstständigen-Genossenschaften, Ein- und Verkaufsgenossenschaften, Wohnbauinitiativen bis hin zu Banken, Handwerksbetrieben, Landwirtschaft und innovativen Start-ups. Sie verbinden dabei die Vorteile eines Unternehmens mit den Werten einer gleichgesinnten Gemeinschaft.

In der Praxis können aber auch Kurienmodelle angewendet werden, bei denen unterschiedliche Gruppen (z.B. Mitarbeiter*innen, Kund*innen, Produzent*innen) jeweils eine bestimmte Zahl an Stimmen im obersten Organ der Genossenschaft erhalten. So lässt sich eine ausgewogene Beteiligung sicherstellen, selbst wenn eine Gruppe besonders groß oder klein ist. Kurienmodelle sind besonders spannend, wenn verschiedene Interessen und Perspektiven in einer Genossenschaft vereint werden sollen, etwa bei Energiegenossenschaften, die sowohl Betreiber*innen als auch Nutzer*innen und Mitarbeiter*innen als Mitglieder haben.

Das Genossenschaftsgesetz bietet die Möglichkeit, die Stimmrechtsverteilung individuell in der Satzung zu regeln. So kann z. B. festgelegt werden, dass Mitarbeiter*innen als eigene „Kurie“ auftreten und gemeinsam eine bestimmte Anzahl von Stimmen oder ein Mitentscheidungsrecht oder Sperrminorität bei wichtigen Fragen erhalten. Damit ist demokratische Beteiligung für alle Gruppen möglich.

Rechtliche Grundlagen in Österreich

Die rechtliche Basis für Genossenschaften bildet in Österreich das Genossenschaftsgesetz (GenG). Dieses Gesetz regelt die Gründung, Organisation und Tätigkeit von Genossenschaften und stellt dabei sicher, dass das gemeinschaftliche Interesse der Mitglieder im Mittelpunkt steht. Eine Genossenschaft kann von mindestens zwei (in der Praxis meist mehr) Personen gegründet werden. Sie muss im Firmenbuch eingetragen werden und unterliegt – anders als ein klassischer Verein – der regelmäßigen Revision durch einen anerkannten Prüfverband. Ziel ist es dadurch Transparenz, wirtschaftliche Stabilität und eine saubere Geschäftsführung zu sichern.

Genossenschaften sind eigenständige juristische Personen und gehören niemandem „allein“, sondern allen Mitgliedern gemeinsam. Anders als Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder AG), wo Stimmrechte an die Anzahl der Anteile gebunden sind, gilt in der klassischen Genossenschaft das Prinzip „ein Mitglied, eine Stimme“. Gewinne dürfen ausgeschüttet werden, stehen aber meist im Dienst der Mitgliederförderung und der langfristigen Stabilität.

Für wen sind Genossenschaften geeignet?

Genossenschaften sind für alle, die mehr erreichen wollen als alleine. Für Menschen, die vor einer wirtschaftlichen oder sozialen Herausforderung stehen und diese gemeinsam lösen möchten, etwa bei der Energieversorgung, Nahversorgung oder Wohnraumgestaltung. Sie sind offen für natürliche und juristische Personen , ganz gleich, ob privat, gewerblich oder kommunal organisiert, wie etwa Solo-Selbstständige, Gemeinden, Unternehmen oder Vereine. Wer nicht auf kurzfristigen Profit, sondern auf solidarisches und lebensnahes Wirtschaften Wert legt, findet in der Genossenschaft die ideale Organisationsform. Hier steht der Mensch im Mittelpunkt: Wer demokratische Prinzipien leben will, ist hier richtig, denn jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Kapitaleinlage. So entsteht ein Miteinander, das nicht von einzelnen Großinvestoren oder Kapitalgebern dominiert wird.

Genossenschaften bieten Raum für Menschen, die ihre Ideen und Projekte gemeinsam mit anderen realisieren möchten, wenn Einzelkämpfertum an seine Grenzen stößt. Sie sind besonders geeignet für jene, die in ihrer Region, in ihrem Beruf oder im sozialen Umfeld wirklich etwas bewirken wollen, ob als Solo-Selbstständigen-Genossenschaft, Energiegenossenschaft, Wohnbauinitiative, Handwerks- oder Dienstleistungsverbund.

Weniger geeignet ist eine Genossenschaft für jene, die allein entscheiden und Kontrolle behalten möchten, denn im Mittelpunkt steht immer das kollektive Interesse und die demokratische Entscheidungsfindung.

Vorteile von Genossenschaften

  • Megaphone Megaphone

    Demokratische Mitbestimmung der Mitglieder

    Jedes Mitglied hat das gleiche Stimmrecht unabhängig vom Kapital, das es einbringt. Das schafft echte Demokratie und fördert gemeinschaftliche Verantwortung.

  • Shuffle Shuffle

    Flexible Satzungsgestaltung

    Die Satzung lässt sich nach Bedarf gestalten, etwa zur Aufnahmebedingungen, zur Verteilung von Rechten oder zur Stimmstruktur. Das ermöglicht maßgeschneiderte und passgenaue Lösungen.

  • Credit-card Credit-card

    Geringe Gründungskosten und geringes Mindestkapital

    Der Aufwand und die Kosten für Gründung sind überschaubar. Damit bleibt das Modell für viele Menschen und Gruppen zugänglich.

  • Docs Docs

    Keine Mindestkörperschaftsteuer und geringer laufender Aufwand

    Genossenschaften müssen keine Mindestkörperschaftssteuer zahlen. Außerdem ist eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung bis zu einer gesetzlich definierten Grenze ist möglich.

  • Arrows-ccw Arrows-ccw

    Einfache Ein- und Austrittsmöglichkeiten

    Mitglieder können unkompliziert ein- oder austreten ohne komplexe Formalitäten.

  • Users Users

    Hohe Sicherheit durch Revisionsverbandszugehörigkeit

    Die grundsätzlich verpflichtende Mitgliedschaft in einem Revisionsverband (z. B. Raiffeisenverband, ÖGV, CoopVerband etc.) bietet rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung. Schon bei der Gründung ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erforderlich, zudem durchläuft die Genossenschaft eine laufende Revision durch einen offiziellen Prüfverband. Das schützt die Mitglieder und sichert Transparenz.

Wie gründe ich eine Genossenschaft?

  • 1

    Lamp Lamp

    Gründdungsidee und Gründugnsteam bilden

    Überlege, welchen gemeinsamen Nutzen deine Genossenschaft schaffen soll. Was ist der Mehrwert für künftige Mitglieder? Ein klar definiertes Ziel ist die Grundlage für alles Weitere. Es sind mindestens zwei Personen (natürlich oder juristisch) erforderlich, um die Genossenschaft zu gründen.

  • 2

    Home Home

    Revisionsverband wählen

    Ein Revisionsverband begleitet dich von der Idee bis zur Eintragung mit Beratungsangeboten und formaler Gründungsprüfung. Der Verband prüft die Satzung und wirtschaftliche Machbarkeit deiner Idee.

  • 3

    Book-open Book-open

    Satzung und Businessplan erstellen

    Der Businessplan enthält eine Finanz- und Wirtschaftlichkeitsplanung für die kommenden drei bis fünf Jahre. Der Prüfverband bewertet die Plausibilität. Im Genossenschaftsvertrag werden Zweck, Sitz, Mitgliederrechte & ‑pflichten, Stimmrecht, Organe (Vorstand, Aufsichtsrat, Generalversammlung) sowie Haftung und Gewinnverwendung schriftlich festgelegt.

  • 4

    Users Users

    Aufnahmeansuchen Revisionsverband und Gründungsversammlung

    Alle Gründungsmitglieder fassen Beschlüsse zur Satzung, wählen Vorstand und gegebenenfalls Aufsichtsrat. Beitritt zum Revisionsverband. Der Verband prüft die Satzung, den Businessplan sowie die Eignung des Vorhabens. Diese Prüfung ist Voraussetzung für die Eintragung.

  • 5

    Book Book

    Firmenbucheintrag und Start der Geschäftstätigkeit

    Sobald die Eintragung ins Firmenbuch erfolgt ist, kann die Genossenschaft operativ tätig werden. Neue Mitglieder können mittels Satzung und Beitrittsbeschluss aufgenommen werden.

  • 6

    Archive Archive

    Laufende Revisionspflicht

    Die Genossenschaft muss regelmäßig durch den Prüfverband geprüft werden, abhängig von Größe und Umsatz jährlich oder alle zwei Jahre.

Die Gründungskosten für eine Genossenschaft in Österreich sind im Vergleich zu anderen Rechtsformen moderat. Je nach Größe und Komplexität des Vorhabens liegen die Gründugnskosten meist zwischen 2.000 und 3.000 Euro.

In Österreich unterliegen Genossenschaften grundsätzlich einer jährlichen Revisionspflicht durch einen anerkannten Revisionsverband. Die Kosten hierfür variieren je nach Größe, Komplexität und Revisionsverband. Typischerweise liegen sie im Bereich von mehreren hundert bis wenigen tausend Euro pro Prüfungszyklus. Zusätzlich zum Prüfungsaufwand fallen sogenannte Verbandsgebühren an, also ein regelmäßiger Beitrag zur Finanzierung der Verbandsinfrastruktur, Beratung und Qualitätssicherung.

Die Dauer des Gründungsprozesses hängt vom Umfang der Vorbereitung ab. In der Regel sollte man von der ersten Idee bis zur fertigen Eintragung wenige Monate einplanen. Gute Vorbereitung, eine abgestimmte Satzung und die frühzeitige Einbindung des Revisionsverbands können den Prozess deutlich beschleunigen.