Zukunft Genossenschaft
Was sind Genossenschaften?
Genossenschaften sind mehr als nur eine Unternehmensform, sie sind ein Zusammenschluss von Menschen, die gemeinsam ein wirtschaftliches, soziales oder kulturelles Ziel verfolgen. Im Mittelpunkt stehen dabei Zusammenarbeit, Selbsthilfe und Mitbestimmung. Genossenschaften entstehen aus dem Wunsch, Herausforderungen gemeinsam zu meistern und dabei demokratische Prinzipien zu leben: Jede*r hat eine Stimme unabhängig vom eingebrachten Kapital. Traditionell gilt in Genossenschaften das Prinzip der Gleichberechtigung: „Ein Mitglied, eine Stimme“. Sie können in ganz unterschiedlichen Bereichen aktiv sein: Von regionalen Supermärkten, Energieprojekten, Solo-Selbstständigen-Genossenschaften, Ein- und Verkaufsgenossenschaften, Wohnbauinitiativen bis hin zu Banken, Handwerksbetrieben, Landwirtschaft und innovativen Start-ups. Sie verbinden dabei die Vorteile eines Unternehmens mit den Werten einer gleichgesinnten Gemeinschaft.
In der Praxis können aber auch Kurienmodelle angewendet werden, bei denen unterschiedliche Gruppen (z.B. Mitarbeiter*innen, Kund*innen, Produzent*innen) jeweils eine bestimmte Zahl an Stimmen im obersten Organ der Genossenschaft erhalten. So lässt sich eine ausgewogene Beteiligung sicherstellen, selbst wenn eine Gruppe besonders groß oder klein ist. Kurienmodelle sind besonders spannend, wenn verschiedene Interessen und Perspektiven in einer Genossenschaft vereint werden sollen, etwa bei Energiegenossenschaften, die sowohl Betreiber*innen als auch Nutzer*innen und Mitarbeiter*innen als Mitglieder haben.
Das Genossenschaftsgesetz bietet die Möglichkeit, die Stimmrechtsverteilung individuell in der Satzung zu regeln. So kann z. B. festgelegt werden, dass Mitarbeiter*innen als eigene „Kurie“ auftreten und gemeinsam eine bestimmte Anzahl von Stimmen oder ein Mitentscheidungsrecht oder Sperrminorität bei wichtigen Fragen erhalten. Damit ist demokratische Beteiligung für alle Gruppen möglich.
Rechtliche Grundlagen in Österreich
Die rechtliche Basis für Genossenschaften bildet in Österreich das Genossenschaftsgesetz (GenG). Dieses Gesetz regelt die Gründung, Organisation und Tätigkeit von Genossenschaften und stellt dabei sicher, dass das gemeinschaftliche Interesse der Mitglieder im Mittelpunkt steht. Eine Genossenschaft kann von mindestens zwei (in der Praxis meist mehr) Personen gegründet werden. Sie muss im Firmenbuch eingetragen werden und unterliegt – anders als ein klassischer Verein – der regelmäßigen Revision durch einen anerkannten Prüfverband. Ziel ist es dadurch Transparenz, wirtschaftliche Stabilität und eine saubere Geschäftsführung zu sichern.
Genossenschaften sind eigenständige juristische Personen und gehören niemandem „allein“, sondern allen Mitgliedern gemeinsam. Anders als Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder AG), wo Stimmrechte an die Anzahl der Anteile gebunden sind, gilt in der klassischen Genossenschaft das Prinzip „ein Mitglied, eine Stimme“. Gewinne dürfen ausgeschüttet werden, stehen aber meist im Dienst der Mitgliederförderung und der langfristigen Stabilität.
Für wen sind Genossenschaften geeignet?
Genossenschaften sind für alle, die mehr erreichen wollen als alleine. Für Menschen, die vor einer wirtschaftlichen oder sozialen Herausforderung stehen und diese gemeinsam lösen möchten, etwa bei der Energieversorgung, Nahversorgung oder Wohnraumgestaltung. Sie sind offen für natürliche und juristische Personen , ganz gleich, ob privat, gewerblich oder kommunal organisiert, wie etwa Solo-Selbstständige, Gemeinden, Unternehmen oder Vereine. Wer nicht auf kurzfristigen Profit, sondern auf solidarisches und lebensnahes Wirtschaften Wert legt, findet in der Genossenschaft die ideale Organisationsform. Hier steht der Mensch im Mittelpunkt: Wer demokratische Prinzipien leben will, ist hier richtig, denn jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Kapitaleinlage. So entsteht ein Miteinander, das nicht von einzelnen Großinvestoren oder Kapitalgebern dominiert wird.
Genossenschaften bieten Raum für Menschen, die ihre Ideen und Projekte gemeinsam mit anderen realisieren möchten, wenn Einzelkämpfertum an seine Grenzen stößt. Sie sind besonders geeignet für jene, die in ihrer Region, in ihrem Beruf oder im sozialen Umfeld wirklich etwas bewirken wollen, ob als Solo-Selbstständigen-Genossenschaft, Energiegenossenschaft, Wohnbauinitiative, Handwerks- oder Dienstleistungsverbund.
Weniger geeignet ist eine Genossenschaft für jene, die allein entscheiden und Kontrolle behalten möchten, denn im Mittelpunkt steht immer das kollektive Interesse und die demokratische Entscheidungsfindung.
Vorteile von Genossenschaften
Wie gründe ich eine Genossenschaft?
Die Gründungskosten für eine Genossenschaft in Österreich sind im Vergleich zu anderen Rechtsformen moderat. Je nach Größe und Komplexität des Vorhabens liegen die Gründugnskosten meist zwischen 2.000 und 3.000 Euro.
In Österreich unterliegen Genossenschaften grundsätzlich einer jährlichen Revisionspflicht durch einen anerkannten Revisionsverband. Die Kosten hierfür variieren je nach Größe, Komplexität und Revisionsverband. Typischerweise liegen sie im Bereich von mehreren hundert bis wenigen tausend Euro pro Prüfungszyklus. Zusätzlich zum Prüfungsaufwand fallen sogenannte Verbandsgebühren an, also ein regelmäßiger Beitrag zur Finanzierung der Verbandsinfrastruktur, Beratung und Qualitätssicherung.
Die Dauer des Gründungsprozesses hängt vom Umfang der Vorbereitung ab. In der Regel sollte man von der ersten Idee bis zur fertigen Eintragung wenige Monate einplanen. Gute Vorbereitung, eine abgestimmte Satzung und die frühzeitige Einbindung des Revisionsverbands können den Prozess deutlich beschleunigen.